ultramarin marine translations
ultramarin.online
nl slepen
verslepen
  het trekken van vaartuigen (boten, vlotten, pontons, e.d.)  
de schleppen
verschleppen
das Ziehen von Wasserfahrzeugen (Kähnen, Flößen, Pontons, usw.)
en to tow to pull a vessel;
fr remorquer  
es aballestar      
it rimorchiare      
de
"I. Aufnehmen, Berg- und Talzüge, Abwerfen.

Ein im Hafen oder an einer anderen Ladestelle fertig beladener Kahn wird in der Regel durch einen Bugsierdampfer auf die offene Wasserstraße geschleppt und vom dem Verfügungsberechtigten der Reederei, die es übernommen hat, den Kahn zu seinem Bestimmungsort zu schleppen, als schleppbereit angemeldet. Das Abschleppen der Kähne von der Ruhr hat gewöhnlich vinnen 24 Stunden zu erfolgen. Der Schleppdampfer oder Schlepper (dessen Kapitän einen Schleppschein mit den notwendigen Angaben wie Namen, Ladungsgewicht, Bestimmungsort u.dgl. der abzuschleppenden Kähne erhalten hat) gibt an den Kahn einen Schleppstrang aus, d.h. dem aufzunehmenden Kahn wird vom Dampfer aus eine Wurfleine zugeworfen, daran der Strang befestigt ist, und dieser wird dann mittels der Wurfleine von der Mannschaft des Kahnes an Bord gezogen. Dort wird der Strang an den Vorderpollern backbordseits festgemacht. Hat der Dampfer auf diese Weise für seine Bergfahrt eine seiner Stärke entsprechende Anzahl von Kähnen aufgenommen, angemacht oder ins Schlepptau genommen, so hat er seinen 'vollen Zug'. Jeder Anhangkahn ist mit dem Dampfer durch einen besonderen Strang verbunden, und zwar in der Regel so, daß der Strang zu jedem weiteren Kahn an der Backbordseite des Vorderkahnes vorbeiführt. Doch kommt es auch vor, daß statt dessen der letzte Anhangkahn, wenn er nicht zu schwer ist, durch einen kürzeren Strang, den Brittelstrang, an den Strang des vor ihm schleppenden Kahn angehängt (angebrittelt) wird, so daß an diesen Schleppstrang zwei Kähne zu hängen kommen. Auf besondere Art werden meist der dritte und die folgenden Schleppstränge gebrittelt oder gezeist, indem z.B. der auf zweiter Länge hängende Kahn, also der zweite Anhangkahn, den an ihm vorüberführenden Strang des dritten Anhangkahnes hoch hält. Dies geschieht durch einen von den Vorderpollern des zweiten Anhangkahnes ausgehenden kurzen Draht mit Kausche und Brittelhaken (einem Kipp- oder Schlipphaken), in welchem der vorüberführende dritte Schleppstrang oder 'Nummer-drei-Strang' ruht, damit er nicht unter den zweiten Anhangkahn oder in ein Steuerruder gerät, damit ferner die Fahrt sicherer und schließlich auch der Strang geschont wird. Auf diese Weise werden alle Schleppstränge in einem Schleppzuge gebrittelt oder gezeist, mit Ausnahme des Nummer-eins-Stranges und etwaiger Brittelstränge. Durch die Anwendung von Kipp- oder Schlipphaken kann die Brittelung leicht gelöst werden.

Gebirgszüge nennt man die auf der engeren und weniger tiefen Gebirgsstrecke zwischen St.Goar und Bingen verkehrenden Bergschleppzüge (Bergzüge), welche manchmal im Bingerloch (von Aßmannshausen bis Bingen) Vorspann erhalten, entweder durch einen zweiten Dampfer oder durch Pferdezug. Sie dürfen nach der RP. höchstens drei Anhangkähne führen, wodurch zuweilen 'doppeltes Schleppen' oder 'Wechsel' der Dampfer erforderlich wird.

Auf der Talfahrt, als im Talzug, hängen die Kähne oft zu zweien nebeneinandergekoppelt an kurzen Strängen hinter dem Schleppdampfer, und zwar ist der erste Anhang oder die erste Länge, d.h. das erste Paar Anhangkähne, mit dem Dampfer verbunden durch Stränge, welche von den Vorderpollern der Kähne nach dem Dampfer führen, während die dahinterliegende zweite Länge mit der ersten Länge verbunden ist. Sind die Kähne leer, so werden die Verbindungsstränge kreuzweise geführt und an den außenseitigen Vorderpollern befestigt; beladene Kähnen an den innenseitigen.

Ist der Kahn an seinem Bestimmungsort angelangt, so wird er abgeworfen, d.h. er muß den Schleppstrang loswerfen (von seinen Vorderpollern losmachen). Der Dampfer macht seine Anhangkähne zunächst durch mehrmalige Glockenzeichen darauf aufmerksam, daß abgeworfen werden soll. Alsdann gibt er durch die Anzahl der nachfolgenden Glockenschläge Befehl zum Loswerfen der einzelnen Kähne, d.h. auf einen Glockenschlag wirft der erste los, dann auf zwei Glockenschläge der zweite Anhangkahn usw. Die leeren Stränge zieht oder holt der Dampfer ein, d.h. er nimmt sie wieder an Bord. Um einer drohenden Gefahr zu entgehen, kann ein Schiff die Verbindung mit einem anderen (der Schleppdampfer mit seinem Anhang oder umgekehrt) durch Schlippenlassen des Stranges lösen, indem das an Pollern oder auf Winden befestigte Ende losgemacht wird, worauf es über Bord gleitet (schlippt). Wenn Eile geboten ist, wird der Strang gekappt, d.h. mit einem Beil durchgeschlagen.

II. Niederlegen, Weckläuten, An- und Abfahrt, Zeichengebung.

Zur Nachtzeit geht der Schleppzug an einem geeigneten Ankerplatz (mit gutem Ankergrund) vor Anker. Talschleppzüge müssen,bevor sie vor Anker gehen, aufdrehen. Der Dampfer benachrichtigt seine Anhangkähne durch dreimaliges Glockenläuten ('auf die Glocke schlagen'), daß er vor Anker gehen will. Nach dem dritten Läuten läßt der Dampfer seinen Anker fallen; gleiches tun seine Anhangschiffe, wenn der ihnen vom Schleppen noch innewohnende Fortgang aufgehört hat. Sobald der ganze Schleppzug hinter seinen Ankern still liegt, unterrichtet der Dampfer seine Anhangschiffe durch die Glocke, wann er am nächsten Morgen weiter fahren will, indem er z.B. 3 1/2 Uhr durch drei starke Glockenschläge mit zwei kurzaufeinanderfolgenden Schlägen andeutet. Nach dem Stillegen setzen alle Schiffe ihre Fahrlaternen auf halbstock. Andern Morgens mahnt der Schlepper die Besatzung seines Anhanges durch dreimalige Glockenzeichen (Weckläuten), alle Vorbereitungen zur Weiterfahrt zu treffen. Das erste Zeichen besteht aus einem Glockenläuten (gewöhnlich 15 Schläge) und einem nachfolgenden Glockenschlag (oder Doppelschlag). Nach einiger Zeit erfolgt das zweite Weckläuten mit zwei, dann das dritte mit drei besonderen Schlägen (oder Doppelschlägen). Meist vergeht zwischen dem ersten und dem dritten Weckläuten 1/4 bis 1/2 Stunde. Nach seinem dritten Zeichen beginnt der Dampfer mit der Anfahrt. Zunächst fährt er langsam voraus, um seinem Anker nahe zu kommen. Dadurch werden die Ankerketten lose. Der nahe am Dampfer befindliche Anker läßt sich so am besten aus seinem Halt in der Flußsohle lösen, er kommt so am ehesten klar, d.h. er verwickelt sich beim Hochziehen (Aufholen) nicht so leicht in seine Ketten und gelangt ordnungsgemäß mit den Klauen nach oben unter das Bugspriet, so daß er bei erneutem Ankerwerfen schon gebrauchsfertig (also klar) ist und fallen kann. Ist der Anker klar, so fährt der Dampfer langsam weiter (voraus), wodurch die schlaffen Schleppstränge ankommen und die Anhangkähne in langsame Vorwärtsbewegung geraten. Dies erleichtert ihnen in gleicher Weise wie vorher dem Dampfer das Aufholen und Klarkommen ihrer Anker. Damit hat der Schlepper an seinem Teil die Abfahrt vorbereitet. Die Anhangkähne haben nun die Anker hochzuwinden und sobald dies geschehen ist, bei Tag eine Flagge, bei Nacht die weiße Fahrlaterne zu hissen. Ist das geschehen, so ist der Schleppzug klar, der Dampfer darf rascher vorausziehen und damit die Abfahrt, das Weiterschleppen, beginnen. Talzüge müssen vorher noch umdrehen oder kopfvornehmen, d.h. aus der Bergfahrtrichtung (in der sie vor Anker lagen) in die Talfahrtrichtung wenden.

Tritt vor oder bei der Abfahrt oder während der Fahrt für einen Schleppkahn ein Hindernis ein, z.B. durch Unklarwerden der Ankerketten, eines Schleppstranges oder dgl., so ist es Pflicht des Anhangschiffers, den Kapitän des Dampfers davon zu verständen, dessen eigene Beobachtungen manchmal, besonders zur Nachtzeit, erschwert sind. Wenn im Falle einer Gefahr der Schiffer die Flagge oder Fahrlaterne auf halbstock setzt, so muß der Dampfer seine Fahrt vermindern; wird die Flagge oder die Laterne gestrichen, so hat der Dampfer seine Maschine sofort stillzulegen.

III. Einteilen der Schleppzüge und Schleppdampfer.

Die Reedereien mit mehreren Schleppdampfern verteilen ihre Schleppkraft derartig auf dem Strom, wie es der Ausnutzung verschiedener Dampferarten (Rad- oder Schraubendampfer mit verschiedenem Tiefgang und verschiedener Schleppleistungsfähigkeit) mit Rücksicht auf Wasserstand, Beschaffenheit und Stromstrecken, Bestimmungsort der Kähne usw. am förderlichsten ist. Daher wird ein Dampfer die ihm beispielsweise an der Ruhr zugeteilten, nach Mainz oder Mannheim bestimmten Kähne nicht immer durchbefördern, sondern er wechselt unter Umständen mit einem Dampfer. Zunächst erfordert schon die RP. aus Sicherheitsgründen, daß ein Schlepper die Gebirgsstrecke von St.Goar bis Bingen mit nicht mehr als drei Anhangkähnen zu Berg befahren darf. Hat ein Dampfer von der Ruhr mehr als drei Kähne im Anhang, so muß er die Überzahl bei oder unterhalb St.Goar abwerfen und später nachholen, sobald er seinen ersten Gebirgszug nach Bingen gebracht hat. Er muß also 'doppelt schleppen' und zu diesem Zweck umkehren. Oft aber nimmt ein anderer Dampfer bei oder unterhalb St.Goar die abgeworfenen Kähne auf. Da die Flußsohle der Gebirgsstrecke nicht so tief ist als die unterhalb St. Goar gelegene Strecke, so lassen die Reedereien bei sehr niedrigem Wasserstande auf der Gebirgsstrecke nur Dampfer mit geringem Tiefgang (Vorzugsweise Räderboote) verkehren, denen die erforderlichen Schleppzüge von den tieferliegenden Dampfern (meist Schraubenboote) bis St. Goar entgegengebracht werden. Die Schraubendampfer kehren dann bei St.Goar mit Talzügen um, die von den Raddampfern vom Oberrhein mitgebracht wurden. Ein solches Wechseln der Dampfer kann zu jeder Zeit auch an anderen Stationen erfolgen. Da eine Reederei für ihren an den Ausgangspunkt zurückgekehrten Schleppdampfer nicht immer selbst über einen Schleppzug von passender Schwere und Bestimmung verfügt, so haben die untereinander im Wettbewerb stehenden Reedereien den Austausch von Schleppkähnen eingeführt, wodurch sie sich gegenseitig in der zweckmäßigen Ausnutzung ihrer Schleppkräfte unterstützen." (Rheinschiffahrts-Lexikon, 1921)