ultramarin marine translations
ultramarin.online
nl        
de Rheinberger  
en    
fr    
de
"Sowohl hinsichtlich des verfügbaren Laderaumes wie auch infolge der leichten Bauart konnten die Schnieken den Straßburger Schiffern für ihre Fahrten nach Mainz und Frankfurt auf die Dauer nicht genügen. Diesem Bedürfnis nach völligeren, somit wirtschaftlicheren, vor allem aber widerstandsfähigeren Schiffsgefäßen verdankt der Rheinberger sein Auftreten.

Trotz des fast gleichzeitig verfolgbaren Größenwachstums der Schnieken dürften die seit Beginn des 17.Jahrhunderts kurz aufeinanderfolgenden Größenverordnungen für Rheinschiffe seitens des Straßburger Rates auf das Auftauchen des neuen Typs zurückzuführen sein.

Im jahre 1619 wurde vom Straßburger Rat angeordnet, daß die Schiffe '120 Schuh [37,0 m] lang, 11  Schuh [3,40 m] breit und 5 1/2 Schuh [1,70 m] hoch' sein und im Jahre 1645, daß die Schiffe nicht mehr als 800 Zentner (40 t) laden sollten. Im Jahre 1667 reichten die Schiffleute Daniel Jung und Daniel Ruess beim Magistrat in Straßburg eine 'Supplic' ein, 'weil sie im Werk begriffen, newe Schiff Rheinberger genannt, verfertigen lassen wollten, daß sie solche, dieweil die alte Manier ziemlich bäuchtig und schwer im Wasser zu führen, wie Ordnung 3 Schuhe länger möchten machen lassen und ... den Schiffen die Breite auch umb 1 Schuhe wollte zugegeben werden'.

Die Rheinberger waren sowohl im Material wie in der Form und Ausrüstung eine völlig neue Erscheinung auf dem Oberrhein.

Als Baumaterial wurde hier erstmalig wie am Niederrhein Eichenholz verwendet. Vom Niederrhein auch war die Form entlehnt. Die Rheinberger zeigen einen flachen Boden, der bis zur Nase ähnlich wie beim Bönder in einer schmalen Kaffe ausläuft, während das Heck einen starken Steven und Kielholz trägt. Der Rumpf ist auch hier klinkergebaut, besitzt Decksprung einen geringen Ablauf zum Hinterschiff. Das Fahrzeug war meist offen, erst um 1800 mit Verdeck versehen, zeigt jedoch ein sehr hohes Roef mit fast wagerechtem Dach. Die Ladung wurde in diesem Falle nur mit Segeltuch abgedeckt. Der Rheinberger hatte zumeist einen, nur die größten Vertreter des Typs zwei Maste mit Rahsegeltakelung.

Ein charakteristisches Merkmal erhält der Rheinberger um die Mitte des 18.Jahrunderts sodann durch das außerordentlich breite trapezförmige Ruder niederrheinischer Bauart. [Wie aus einer Reihe von Stichen hervorgeht, zeigt das Steuerrunder des Rheinbergers Ende des 18.Jahrhunderts ebenfalls die den niederrheinischen Rudern eigene sägeblattartige Abtreppung. Zu erwähnen wäre als Eigenart des Rheinberger-Ruders außerdem die auffallend starke Aufwärtsbiegung der Pinne. In der trapezförmigen breiten Gestalt weist das Ruder starke Anklänge an jenes der flämischen Penische auf, doch besaß das Rheinberger-Ruder keine Vorrichtung zum Zusammenlegen des Blattes, da ja kaum Schleusen zu passieren waren. Immerhin dürfte der Rheinberger in häufige Berührung mit den auf den elsässischen Kanälen verkehrenden Penischen gekommen sein.] Wir finden hier das zeitlich erste Auftreten des Prinzips des festen Heckruders auf dem Oberrhein. Es entspricht somit der um das Jahr 1750 nachweisbaren Einführung auf dem Frankenschiff des Mittelrheins.

Wie beim Frankenschiff beschäftigten sich auch hier häufige Verfügungen des Rates oder der Zunft mit dem Größenwachstum des Typs.

Die oben erwähnten Höchstmaße des Jahres 1619 dürften bald außer Acht gelassen worden sein. In den Straßburger schriftlichen Aufzeichnungen des 17.Jahrhunderts finden sich mehrfach Ladungen von 50-75 t auf Rheinbergern erwähnt. Bereits im jahre 1668 hatte die Straßburger Kaufmannschaft über die Verwendung zu großer Fahrzeuge und die daraus entstehenden langen Liegezeiten Klage geführt. Nachdem sich diese Klagen in den Jahren 1686 und 1687 wiederholt hatten, befaßte sich die Straßburger Zunft mit dieser Frage.

In den Zunftordnungen des Jahres 1717 wird als größtes Ladequantum 40 t zu Tal und 60 t zu Berg festgesetzt.

Die gleiche Zunftordnung beschäftigte sich in Art.14 sodann mit den Abmessungen der Fahrzeuge: 'Es sollen auch fürterhin zu solchen Lastschiffen an Thal und Berg Gefärdten keine andere, dann die genandte eichene Rheinberger gebauen, daß die ganze Länge des Schiffs 99 Schuhe, die Breite auf der vorderen Heftnaht 4 Schuhe 3 Zoll, die Breite mitten im Boden 6 Schuhe, die hintere Hefftnaht im Boden 4 Schuhe 2 Zoll, der Stierbordt auf der vorderen Hefftnaht inn 3 Schuhe 8 Zoll, die Mitten in den Stierborden inn 4 Schuhe, die Höhe der Crantzbord inn 5 Schuhe 3 Zoll bestehen, und nach solchem Maß verfertigt werden'.

Bemerkenswert ist, daß diese Fahrzeuge vor der ersten Fahrt durch vier vereidigte Beamte ('Fertiger') untersucht, verzollt und gezeichnet werden mußten.

Die neuen Zunftstatuten des Jahres 1751 machen weitere noch genauere Angaben über die Abmessungen des Rheinbergers. Gegen diejenigen von 1717 sind die Maße nicht unerheblich gestiegen.

Die Länge wird zu 34,0 m, die Bodenbreite an der vorderen 'Heftnaht', der Hevenkante im Boden, zu 1,95 m, in der Mitte zu 2,50 m und im Hinterschiff zu 1,75 m angegeben. Die Höhe des 'Hepp' [Heven], des höchsten Punktes des Rumpfes, soll 3,60 m betragen.

Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die uns erhaltenen verordnungesmäßigen Größtmaße der Rheinberger innerhalb der Jahre 1619-1751 geben:

    Länge

m

Breite im Boden

m

Höhe

m

Größte Lademenge

t

 
  Verordnung d.Straßburger Rates 1619 37,0 3,40 1,70 40  
Eingabe der Schiffer 1667 38,0 3,70 1,70 45
    vorne mitten hinten    
Zunftordnung 1717, Art.23 31,0 1,35 1,90 1,30 Hevenhöhe

3,60

40 zu Tal

50 zu Berg

Zunftordnung 1751, Art.59 34,0 1,95 2,50 1,75