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Seenotsignale
dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib oder Leben der
Menschen an Bord besteht und daher Hilfe notwendig ist.
Sind Notsignale bereits abgegeben worden, obwohl die Notlage inzwischen
nicht mehr besteht, sollte das in jedem Fall so schnell wie möglich
bekanntgegeben werden, und zwar entweder über Funk oder im nächsten
erreichbaren Hafen.Das gleiche gilt für den Fall, dass die eigene
Notlage von anderen Schiffen beobachtet und möglicherweise weitergemeldet
wurde.
Notsignale auf
See
- wiederholtes langes Schallsignal im Abstand von rd. einer Minute
- Dauerton eines Nebelschallsignalgerätes
- Leuchtrakete mit einem roten Leuchtstern oder rote Handfackeln.
( Für Signalraketen, Fallschirm-Leuchtraketen, Handfackeln und schwimmfähige
Rauchsignale gelten gesetzliche Regelungen. Wassersportler, die einen
Führerschein besitzen oder erwerben wollen, können auf Antrag
eine freiwillige Zusatzprüfung über ihre Sachkunde für
die genannten Seenot-Signalmittel bei einem Prüfungsausschuß
der Wassersportverbände ablegen. Diese Prüfung ersetzt die sonst
bei der Ordnungsbehörde erforderliche Sachkundeprüfung und befreit
von der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz. Ist ein entsprechender
Vermerk im Führerschein vorhanden, können die Seenotsignalmittel
erworben, aufbewahrt und verwendet werden.)
- Licht- oder Schallsignale
- Digital Selekt-Notanruf. (Ein DSC-Notruf alarmiert alle mit DSC ausgerüsteten
Schiffe und Küstenfunkstellen, die sich in Funkreichweite befinden.
Zur Teilnahme an diesem System sind DSC-fähige UKW-, Grenzwellen
oder Kurzwellenanlagen erforderlich, sowie ein von der zuständigen
Behörde ausgestelltes oder anerkanntes GMDSS-Seefunkzeugnis)
- Meldung durch Sprechfunk („Mayday")
- Flaggensignal NC
- Ball über oder unter einer Flagge
- Flammensignal (brennende Teer oder Öltonnen)
- orangefarbenes Rauchsignal (siehe Leuchtraketen!)
- langsames Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme
- Signale einer Seenotfunkbake
- Seewasserfärber
- Morsen von SOS mit einer Taschenlampe: ...---...
- Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme oder
- das Setzen des Balls (notfalls zusammengedrehtes Kleidungsstück)
über oder unter einer Flagge.
Notsignale auf Binnenwasserstraßen:
- bei Tag: rote Flagge oder roten Gegenstand im Kreis schwenken
- bei Nacht: ein Licht im Kreis schwenken
- Schallsignale: wiederholte lange Töne oder längeres Glockenläuten
mit Unterbrechungen
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