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Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchG |
Gesetz aus dem Jahr 1974 regelt die
Umweltschutzanforderungen bei Errichtung und Umbau von Produktionsanlagen,
legt Immissions und Emissionsgrenzwerte fest und ist die Grundlage für
Umweltschutzanforderungen an industrielle und gewerbliche Erzeugnisse.
Detailregelungen finden sich in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften,
die auf der Grundlage des BImSchG erlassen worden sind, z. B. 20. BImSchV
(Gaspendelung) oder 21. BImSchV (Gasrückführung). Emissionen
sind die von industriellen und gewerblichen Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen
(Schadstoffausstoß). Immissionen sind die auf Menschen, Tiere, Pflanzen
oder Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen (Niederschlag von Emissionen). |